Erklärung zur Zugänglichkeit

Die Einrichtung Mallorca event Concept hat sich verpflichtet, ihre Website gemäß dem Königlichen Erlass 1112/2018 vom 7. September über die Zugänglichkeit von Websites und Anwendungen für mobile Geräte im öffentlichen Sektor zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Zugänglichkeit gilt für die Website https://mallorcaeventconcept.es

Stand der Einhaltung

Diese Website entspricht teilweise der RD 1112/2018 aufgrund der Ausnahmen und der fehlenden Konformität der unten angegebenen Aspekte.

Inhalt nicht zugänglich

Die unten aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht zugänglich:

1-Mangelhafte Einhaltung der RD 1112/2018

Es gibt Logos und Bilder mit falschem oder verwirrendem Alternativtext und komplexe Bilder ohne textliche Beschreibung [Anforderung 9.1.1.1 Nichttextlicher Inhalt, UNE-EN 301549:2022].

Es gibt Text, der beim Ändern der Leerzeichen und Zeilenhöhen nicht korrekt angezeigt wird [Anforderung 9.1.4.12 Textabstand, UNE-EN 301549:2022].

Es gibt Elemente, die nicht über die Tastatur zugänglich sind, wie z. B. Links zu sozialen Netzwerken, der Texteditor für Kommentare, Elemente zum Sortieren von Suchergebnissen, die Paginierung der Suchergebnisse oder die Kalenderpfeile [Anforderung 9.2.1.1 Tastatur , in UNE-EN 301549:2022].

Es gibt Elemente, die nicht den Fokus erhalten und daher nicht über die Tastatur bedient werden können, z. B. [Anforderung 9.2.4.3 Fokusreihenfolge in UNE-EN 301549:2022].

Es gibt Links, deren Funktion nicht richtig erkannt wird (sie haben eine unzureichende Beschreibung, einen zu allgemeinen Text, einen unpassenden Titel...).
[Anforderung Nr. 9.2.4.4 Zweck der Verbindungen der UNE-EN 301549:2022].

Auf einigen Seiten wird dasselbe Symbol für verschiedene Zwecke verwendet, was zu Verwirrung führt [Anforderung 9.3.2.4 Kohärente Identifizierung, von UNE-EN 301549:2022].

Es gibt Fehlermeldungen, die nicht sehr aussagekräftig sind, oder Fehlermeldungen, die nicht in einer einzigen Meldung zusammengefasst sind, sowie fehlende Vorschläge im Formular zum korrekten Ausfüllen der Felder [Anforderung 9.3.3.1 Identifizierung von Fehlern, UNE-EN 301549:2022].

Es gibt Formulare mit Pflichtfeldern, bei denen der Benutzer nicht darüber informiert wird, und Felder, bei denen ein Textbeispiel für das Feldformat fehlt.
(z. B. die DNI) [Anforderung 9.3.3.2 Etiketten und Anweisungen der UNE-EN 301549:2022].

Es gibt Formularfelder, bei denen ein Fehler gemeldet wird, wenn ein falscher Wert eingegeben wird, ohne dass ein Vorschlag für die Korrektur gemacht wird.
[Anforderung Nr. 9.3.3.3 Vorschläge für Fehler, der UNE-EN 301549:2022].

Es gibt Seiten mit Syntaxfehlern, so dass einige Support-Produkte den Inhalt möglicherweise nicht korrekt interpretieren (doppelte Seiten-IDs, nicht geschlossene Tags, falsche Konstruktion von Tags...). [Anforderung Nr. 9.4.1.1 Verarbeitung, von UNE-EN 301549:2022].

Es gibt Seiten, auf denen Unterstützungsprodukte nicht in der Lage sind, Informationen zu erhalten, zu interagieren und den Zustand der Bedienelemente der Benutzeroberfläche zu erkennen, wie z. B. Hilfemeldungen, Statusmeldungen zu Aktionsergebnissen, Link-Attribute, Bilder in der Seitensprache usw., die von Bildschirmlesegeräten in dem Moment, in dem sie erscheinen, nicht gelesen werden können [Anforderung 9.4.1.2 Name, Funktion, Wert von UNE-EN 301549:2022].

Gelegentlich kann es auf einigen Webseiten zu Bearbeitungsfehlern kommen.

2 - Unverhältnismäßige Belastung

Nicht zutreffend.

3-Der Inhalt fällt nicht in den Anwendungsbereich des geltenden Rechts

Es könnte Office-Dateien in PDF- oder anderen Formaten geben, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht alle Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen. Es wurden jedoch Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass die meisten von ihnen den Anforderungen entsprechen.

Erstellung dieser Zugänglichkeitserklärung

Diese Erklärung wurde am 30. März 2023 erstellt.

Die Methode zur Erstellung der Erklärung war eine von der Einrichtung selbst durchgeführte Selbsteinschätzung.

Letzte Überarbeitung der Erklärung: 30. März 2023.

Beobachtungen und Kontaktinformationen

Sie können Mitteilungen über Anforderungen an die Zugänglichkeit (Artikel 10.2.a) des RD 1112/2018) machen, wie z. B.:

Meldung eines möglichen Verstoßes durch diese Website
andere Schwierigkeiten beim Zugang zu Inhalten zu vermitteln
jede andere Anfrage oder jeden Verbesserungsvorschlag in Bezug auf die Zugänglichkeit der Website machen

Über das folgende Kontaktformular. https://mallorcaeventconcept.com/contact/

Sie können präsentieren:

-eine Beschwerde über die Einhaltung der Anforderungen des RD 1112/2018 oder
-Antrag auf zugängliche Informationen über:

Inhalte, die vom Anwendungsbereich der RD 1112/2018 ausgeschlossen sind, wie in Artikel 3, Abschnitt 4 festgelegt
Inhalte, die von der Einhaltung der Zugänglichkeitsanforderungen ausgenommen sind, weil sie eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.

Im Antrag auf Informationen

Die zugänglichen Informationen, der Sachverhalt, die Gründe und der Antrag müssen klar angegeben werden, so dass überprüft werden kann, ob es sich um einen angemessenen und rechtmäßigen Antrag handelt.

Fakultativer Inhalt

Diese Website erfüllt die Anforderungen der Norm UNE-EN 301549:2022 unter Berücksichtigung der Ausnahmen der RD 1112/2018.

Die letzte Überprüfung der Zugänglichkeit fand am 30. März 2023 statt.

Die Website ist für die Browser Microsoft Internet Explorer 8.0 oder höher und die neuesten Versionen von FireFox, Safari, Opera und Google Chrome optimiert. Die empfohlene Mindest-Webauflösung beträgt 1280×1024.

Die Website ist für die Responsive-Ansicht konzipiert, die auf Tablets und mobilen Geräten optimal dargestellt wird. Auf diesen Geräten ist sie für die Anzeige in den neuesten Versionen von Chrome für Mobilgeräte, Firefox für Mobilgeräte, Safari für Mobilgeräte, Opera Mini und dem nativen Android-Browser optimiert.